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Transkription Ausfertigungen Literatur Inhalt
1710 VII 14 Freundschafts- und Defensivbündnis
Dänemark, Hannover |
Arcinsys Niedersachsen, Hannover NLA, Findbuch: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3436363 |
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commandirenden Officier überleget, und die Sachen per
majora gut befunden und beschloßen, welchenfalß alßdan
dieser letzt-ernante solches durch seine ihm untergebene
trouppen exequiren helffen solle, und und gibt beÿ concurrirung
beÿderseitiger Officiers von gleicher charge die anciennitet
in selbiger charge unter Ihnen den Vorzug im commando.
Im übrigen verbleibet dem Requirenten allein dasjenige,
was von schwerer Artillerie, Kriegs-munition oder Proviant
durch die conjungirte trouppen etwa mögte erobert werden.
12.
Die Regiments-Stücke und deren Zubehör soll der Requi-
situs denen Auxiliar-trouppen nach proposition mit geben.
Die zu denen Kriegs-operationen benöthigte schwere Stücke,
munition und was sonsten Zur Feld-Artillerie gehöret
aber, soll der Requirent auff seine Kosten anschaffen;
doch soll der Requisitus wann es nöthig, und er dergleichen
in Vorraht hat, und deren ohne seinen Schaden ent-
rahten kann, gegen billigmeßige Satisfaction und
Bezahlunge, dem Requirenten damit an handt gehen.
13.
Derjenige so die Hülffe leistet, muß seine trouppe mit
nöthiger geld-Verpflegung, wie auch mit Brod versorgen,
der Requirent aber die Verfügung thun, daß denen Hülffs-
Völckern das benöhtigte Proviant und hart-Futter
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